Rechtsprechung
BVerwG, 12.06.2017 - 8 B 18.16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 1 Abs 8 Buchst a VermG, § 108 Abs 1 VwGO
Restitution; landwirtschaftlicher Betrieb; Enteignungsbegriff - Wolters Kluwer
Anlegen faktischer oder rechtlicher Kriterien an eine vorübergehende Entziehung der Verfügungsbefugnis zur Feststellung einer Sequestrierung vor Inkrafttreten eines SMAD-Befehls
- rewis.io
Restitution; landwirtschaftlicher Betrieb; Enteignungsbegriff
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anlegen faktischer oder rechtlicher Kriterien an eine vorübergehende Entziehung der Verfügungsbefugnis zur Feststellung einer Sequestrierung vor Inkrafttreten eines SMAD-Befehls
- rechtsportal.de
VermG § 1 Abs. 8
Anlegen faktischer oder rechtlicher Kriterien an eine vorübergehende Entziehung der Verfügungsbefugnis zur Feststellung einer Sequestrierung vor Inkrafttreten eines SMAD-Befehls - datenbank.nwb.de
Restitution; landwirtschaftlicher Betrieb; Enteignungsbegriff
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 23.09.2015 - 6 K 634/13
- BVerwG, 12.06.2017 - 8 B 18.16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96
Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2017 - 8 B 18.16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Bestimmung des Zeitpunktes einer Eigentumsentziehung im Vermögensrecht maßgeblich, ab wann die Entziehung faktisch in der Rechtswirklichkeit erstmals greifbar zum Ausdruck kam (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 7 C 9.96 - ZIP 1997, 254 f.; Urteil vom 15. Juni 2016 - 8 C 4.15 - BVerwGE 155, 248 ).Der vermögensrechtliche Enteignungsbegriff knüpft an den Geltungsanspruch der jeweiligen staatlichen Macht- und Herrschaftsordnung an und erfasst daher den faktischen Entzug der Eigentümerstellung an Vermögenswerten (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 7 C 9.96 - ZIP 1997, 254).
- BVerwG, 11.09.2013 - 8 C 4.12
Vermögensrecht; Rückgabe; Restitution; Restitutionsausschluss; Enteignung auf …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2017 - 8 B 18.16
Deshalb weicht es auch nicht von dem in der Beschwerdebegründung angesprochenen Rechtssatz im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2013 - 8 C 4.12 - (…Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 48 Rn. 41) ab, dass die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Restitutionsausschlussgrundes gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nach allgemeinen Beweislastregeln die Behörde trifft und das Verwaltungsgericht gegebenenfalls feststellen muss, ob eine Beschlagnahme oder Sequestration vor dem 9. Februar 1949 erfolgte. - BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe; …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2017 - 8 B 18.16
Es weicht nicht von dem in der Beschwerdebegründung bezeichneten, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - (…Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 34 Rn. 27) tragenden Rechtssatz ab, dass eine von deutschen Stellen während der Besatzungszeit durchgeführte Enteignung der sowjetischen Besatzungsmacht nicht zuzurechnen und daher nicht besatzungshoheitlich im Sinne von § 1 Abs. 8 VermG ist, wenn sie gegen das Verbot der Sequestrierung von Eigentum aus Nummer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 nach Inkrafttreten dieses Befehls am 18. April 1948 verstieß.
- BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08
Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl; …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2017 - 8 B 18.16
Zu diesen Mängeln gehören aktenwidrige Feststellungen oder denkfehlerhafte, aus Gründen der Logik schlechterdings unmögliche Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17). - BVerwG, 16.05.2013 - 8 B 70.12
Anforderungen hinsichtlich der Echtheit einer Urkunde bei einer Restitutionsklage
Auszug aus BVerwG, 12.06.2017 - 8 B 18.16
Gegen das Verbot einer solchen Selektion von Prozessstoff verstößt ein Gericht, wenn es offenbar gewordene entscheidungserhebliche Umstände oder Erkenntnisquellen gar nicht oder nur teilweise heranzieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 8 B 70.12 - ZOV 2013, 131 Rn. 9). - BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 4.15
Auflassungsanwartschaft; Bankengesetz; Berechtigter; dingliches Recht; …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2017 - 8 B 18.16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Bestimmung des Zeitpunktes einer Eigentumsentziehung im Vermögensrecht maßgeblich, ab wann die Entziehung faktisch in der Rechtswirklichkeit erstmals greifbar zum Ausdruck kam (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 7 C 9.96 - ZIP 1997, 254 f.; Urteil vom 15. Juni 2016 - 8 C 4.15 - BVerwGE 155, 248 ). - BVerwG, 09.04.1999 - 7 B 18.99
Auszug aus BVerwG, 12.06.2017 - 8 B 18.16
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision verwarf das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 9. April 1999 (7 B 18.99 ).